Von Rom über St. Gallen auf die Baar
20.08.2026 |
Ein Ablass für die Kirche St. Michael in Löffingen aus dem Jahr 1483
Von allen in dem Löffinger Ablass aufgeführten Kardinälen gelang es immerhin einem, selbst den Stuhl Petri zu besteigen. Francesco Todeschini Piccolomini, Kardinaldiakon von S. Eustachio, wurde im Jahr 1503 zum Papst gewählt und gab sich, seinem berühmten Onkel Pius II. folgend, den Namen Pius III. Allerdings war ihm nur ein kurzes Pontifikat vergönnt. Er starb nach nicht einmal einem Monat im Amt am 18. Oktober 1503.
Zuletzt sei noch auf Giovanni Colonna hingewiesen, ein Großneffe von Odo Colonna, Papst Martin V., der 1417 in Konstanz zum Papst gewählt wurde. Seine Erwähnung ist bemerkenswert, denn Colonna wurde 1482 von Papst Sixtus IV. verhaftet und wegen Hochverrats angeklagt. Nach unterschiedlichen Quellen wurde er erst am 15. November 1483 wieder aus der Haft entlassen. Zum Zeitpunkt der Ausstellung des Ablasses war er also noch in Haft. Da der ebenfalls als Aussteller genannte Francesco Gonzaga d. Ä. bereits im September 1483 verstarb und nicht als verstorben bezeichnet wird, ist es unwahrscheinlich, dass der Ablass danach aus-gefertigt wurde. Es wäre eine spannende Frage und eine Aufgabe weiterer Forschungen, das zustande kommen dieser Liste nachzuvollziehen.
Johannes Bischoff selbst blieb allerdings nicht lange in Besitz der Kirche in Löffingen. Bereits am 20. Dezember 1483 gab er die Pfarrei auf. Sein Nachfolger wurde ein Thomas Rösch aus Markdorf. Ob es sich dabei um einen Verwandten des St. Galler Abtes Ulrich Rösch handelt, ist unklar. Allerdings kommt die schnelle Aufgabe der Pfarrei, angesichts der Mühen und Kosten, die Bischoff durch den Ablass und die päpstliche Dispens gehabt hatte, durchaus überraschend und lädt zu weiterem Nachdenken ein.
In den Urkundenbeständen des Erzbischöflichen Archivs Freiburg befinden sich eine Vielzahl von Ablässen aus dem Mittelalter und der Frühen Neuzeit. Einer von ihnen, der für die Pfarrei Löffingen bestimmt war, soll im folgenden Beitrag näher vorgestellt werden (Anm. 1). Es handelt sich dabei um eine sogenannte Kardinalsammelindulgenz, also eine Ablassurkunde, die von mehreren Kardinälen ausgestellt und besiegelt wurde. Erwirkt wurde sie 1483 von dem damaligen Löffinger Pfarrer Johannes Bischoff.
Die Kirche St. Michael in Löffingen gehörte bereits seit dem Frühmittelalter dem Kloster St. Gallen. Dadurch hatte der Abt von St. Gallen unter anderem das Präsentationsrecht für die Kirche. Er durfte also dem Bischof von Konstanz einen aus seiner Sicht geeigneten Kandidaten als Pfarrer vorschlagen, den dieser dann in das Amt einsetzte. 1482 wurde eine Neubesetzung erforderlich, nachdem der erst im Vorjahr eingesetzte Pfarrer Rudolf Johannes Hensler von Fürstenberg verstorben war (Anm. 2). Daraufhin schlug der damalige St. Galler Abt Ulrich Rösch (1463-1491) dem Konstanzer Bischof Otto von Sonnenberg (1474/80-1491) am 30. Oktober 1482 seinen Konventualen und Doktor des Kirchenrechts, Johannes Bischoff, als neuen Pfarrer in Löffingen vor. Der Bischof von Konstanz bestätigte den Mönch am 12. November als neuen Pfarrer. Bischoff, der damals etwa 38 Jahre alt war, galt als weit gereist und gebildet (Anm. 3). In den Jahren 1465/1466 dürfte er in Rom die Priesterweihe empfangen haben. Wahrscheinlich hatte er in der Ewigen Stadt auch studiert. 1476 wurde er an der Universität Pavia zum Doktor des Kirchenrechts promoviert. Er blieb in diesen Jahren auch häufiger in Rom und vertrat dort den Abt von St. Gallen an der Kurie.
Im Dezember des Jahres 1482 schickte ihn Ulrich Rösch aus uns nicht bekannten Gründen erneut nach Rom. Im Umfeld dieser Reise ist auch der Ablass für die Löffinger Kirche zu verorten. Aus der Registerüberlieferung der römischen Kurie wissen wir, dass Bischoff am 13. Mai 1483 in zwei eigenen Angelegenheiten am päpstlichen Hof vorstellig wurde. So ließ er sich von Papst Sixtus IV. den Besitz der Pfarrei Löffingen bestätigen und erbat gleichzeitig einen Dispens, neben der Pfarrei Löffingen noch zwei weitere Pfarrpfründen besitzen zu dürfen (Anm. 4).
Daneben bemühte sich Bischoff in Rom auch um einen Ablass für die Kirche in Löffingen. Einen 100-tägigen Nachlass der Sündenstrafen sollte laut der fertigen Urkunde erhalten, wer in der Kirche in Löffingen am Tag des Erzengels Michael (29. September), sowie an Weihnachten, Karfreitag, Mariä Geburt (8. September) und dem Kirchweihfest oder an den jeweils davor und danach liegenden Vespern den Gottesdienst besuchte, die Kommunion empfing und einen Beitrag zum Unterhalt der Kirche leistete. Die Einnahmen aus dem Ablass sollten sowohl der Instandhaltung des Gebäudes als auch der liturgischen Ausstattung zugutekommen. In der Begründung für die Ausstellung des Ablasses wurde die Kirche zuvor als baufällig bezeichnet. Da die verwendete Formulierung vage ist und dem üblichen Standard der Zeit entsprach, ist es fraglich, ob auf Basis des Ablasses tatsächlich Aussagen über den Zustand oder die Ausstattung der Kirche in Löffingen getroffen werden können. Insgesamt wurde die Urkunde von zehn Kardinälen ausgestellt und besiegelt. Die Dauer des Sündennachlasses, also die 100 Tage, konnte daher nach der Vorstellung der Zeit mit der Zahl der ausstellenden Kardinäle, in diesem Fall zehn, multipliziert werden, so dass es letztlich möglich war, einen Ablass in Höhe von 1000 Tagen in der Kirche St. Michael in Löffingen zu erhalten.
Die Kardinäle, die Johannes Bischoff um die Ausstellung und Besiegelung des Ablasses er-suchte, waren in der Reihenfolge ihrer Nennung: Oliviero Carafa (1430-1511), Kardinalbischof von Sabina; Marco Barbo (1420-1491), Kardinalbischof von Palestrina; Jean Balue (1421-1491), Kardinalbischof von Alba; Philibert Hugonet (verst. 1484), Kardinalpriester von Ss. Giovanni e Paolo; Giovanni Michel (1446/1447-1503), Kardinalpriester von S. Marcelli; Gabriel Rangoni (1410-1486), Kardinalpriester von Ss. Sergi e Bacco; Pietro Foscari (ca. 1417-1485), Kardinalpriester von S. Niccola fra le Immagini; Francesco Todeschini Piccolomini (1439-1503), Kardinaldiakon von S. Eustachio; Francesco Gonzaga d. Ä. (1444-1483), Kardinaldiakon von S. Maria Nouva; Giovanni Colonna (1456-1508), Kardinaldiakon von S. Maria in Aquiro . Die Liste ist nicht nur prominent besetzt, sondern gibt auch Anlass zu einigen Beobachtungen, die in der Folge zumindest angerissen werden sollen:
Am Beginn der ausstellenden Kardinäle steht Oliviero Carafa, einer der bedeutendsten Kardinäle seiner Zeit, der auch als großer Kunstmäzen bekannt ist. Seit 1478 gehörte Johannes Bischoff zum engeren Umfeld, der Familia, des Kardinals. Er wird sogar als continus conmensalis, also ständiger Tischgenosse bezeichnet. Die Nähe zu einem bedeutenden Kardinal, wie Oliviero Carafa es war, ermöglichte Bischoff die Erweiterung seines Netzwerkes an der Kurie und einen leichteren Zugriff auf frei gewordene Pfründen. Es überrascht daher nicht, dass dieser für Bischoff so wichtige Kardinal die Liste der Aussteller anführte.
Am Beginn der ausstellenden Kardinäle steht Oliviero Carafa, einer der bedeutendsten Kardinäle seiner Zeit, der auch als großer Kunstmäzen bekannt ist. Seit 1478 gehörte Johannes Bischoff zum engeren Umfeld, der Familia, des Kardinals. Er wird sogar als continus conmensalis, also ständiger Tischgenosse bezeichnet. Die Nähe zu einem bedeutenden Kardinal, wie Oliviero Carafa es war, ermöglichte Bischoff die Erweiterung seines Netzwerkes an der Kurie und einen leichteren Zugriff auf frei gewordene Pfründen. Es überrascht daher nicht, dass dieser für Bischoff so wichtige Kardinal die Liste der Aussteller anführte.
Von allen in dem Löffinger Ablass aufgeführten Kardinälen gelang es immerhin einem, selbst den Stuhl Petri zu besteigen. Francesco Todeschini Piccolomini, Kardinaldiakon von S. Eustachio, wurde im Jahr 1503 zum Papst gewählt und gab sich, seinem berühmten Onkel Pius II. folgend, den Namen Pius III. Allerdings war ihm nur ein kurzes Pontifikat vergönnt. Er starb nach nicht einmal einem Monat im Amt am 18. Oktober 1503.
Zuletzt sei noch auf Giovanni Colonna hingewiesen, ein Großneffe von Odo Colonna, Papst Martin V., der 1417 in Konstanz zum Papst gewählt wurde. Seine Erwähnung ist bemerkenswert, denn Colonna wurde 1482 von Papst Sixtus IV. verhaftet und wegen Hochverrats angeklagt. Nach unterschiedlichen Quellen wurde er erst am 15. November 1483 wieder aus der Haft entlassen. Zum Zeitpunkt der Ausstellung des Ablasses war er also noch in Haft. Da der ebenfalls als Aussteller genannte Francesco Gonzaga d. Ä. bereits im September 1483 verstarb und nicht als verstorben bezeichnet wird, ist es unwahrscheinlich, dass der Ablass danach aus-gefertigt wurde. Es wäre eine spannende Frage und eine Aufgabe weiterer Forschungen, das zustande kommen dieser Liste nachzuvollziehen.
Johannes Bischoff selbst blieb allerdings nicht lange in Besitz der Kirche in Löffingen. Bereits am 20. Dezember 1483 gab er die Pfarrei auf. Sein Nachfolger wurde ein Thomas Rösch aus Markdorf. Ob es sich dabei um einen Verwandten des St. Galler Abtes Ulrich Rösch handelt, ist unklar. Allerdings kommt die schnelle Aufgabe der Pfarrei, angesichts der Mühen und Kosten, die Bischoff durch den Ablass und die päpstliche Dispens gehabt hatte, durchaus überraschend und lädt zu weiterem Nachdenken ein.
Johannes Krämer
Anmerkungen aus dem Beitrag
- zu 1: EAF, UH 313, Digitalisat: https://www.monasterium.net/mom/DE-EAF/Haid/UH313/charter. Der Ablass ist in Auszügen gedruckt in: FUB VII, S. 249 Nr. 141.1.
- zu 2: Laut der Edition der Investiturprotokolle von Manfred Krebs gab Rudolf Johannes Hensler die Löffinger Pfarrpfründe auf, allerdings steht in der Handschrift, wie auf der Abbildung 2 ersichtlich, dass die Pfarrei wegen des Todes, ex morte, des Vorgängers, neu zu besetzen war. Den Eintrag in der Edition: Manfred Krebs: Investiturprotokolle des Bistums Konstanz Teil 4 (Isenburg-Messkirch), in: FDA 70 (1950), Anhang, S. 425-546, hier S. 508.
- zu 3: Die folgenden Ausführungen zur Biographie Bischoffs basieren auf dem Aufsatz von Andreas Rehberg: Der St. Galler Jurist Joannes Bischoff in Italien, in: Nach Rom gehen. Monastische Reisekultur von der Spätantike bis in die Neuzeit, hrsg. v. Peter Erhart und Jakob Kuratli Hüeblin, Köln u. a. 2021, S. 215-236.
- zu 4: RepGerm X, Nr. 4666.
Nutzung
Die Archivalien können gerne bei uns im Lesesaal eingesehen werden.
-EAF, UH 313
-EAF, Ha 108
-EAF, Ha 108
Gedruckte Quellen und Literaturauswahl
- Manfred Krebs: Investiturprotokolle des Bistums Konstanz Teil 4 (Isenburg-Messkirch), in: FDA 70 (1950), Anhang, S. 425-546.
- Quellen zur Geschichte des Fürstenbergischen Lande in Schwaben vom Jahre 1470-1509 (Fürstenbergisches Urkundenbuch. Sammlung der Quellen zur Geschichte des Hauses Fürstenberg und seiner Lande in Schwaben 7), hrsg. v. Sigmund Riezler, Tübingen 1891, FUB 7.
- Andreas Rehberg: Der St. Galler Jurist Joannes Bischoff in Italien, in: Nach Rom gehen. Monastische Reisekultur von der Spätantike bis in die Neuzeit, hrsg. v. Peter Erhart und Jakob Kuratli Hüeblin, Köln u. a. 2021, S. 215-236.
- Sixtus IV. 1471-1484 (Repertorium Germanicum X. Verzeichnis der in den päpstlichen Registern und Kameralakten vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches, seiner Diözesen und Territorien von Beginn des Schismas bis zur Reformation), hsrg. v. Deutschen Historischen Institut in Rom, RepGerm X.
- Alexander Seibold: Sammelindulgenzen. Ablassurkunden des Spätmittelalters und der Frühneuzeit (Archiv für Diplomatik. Beiheft 8), Köln u. a. 2001.



